Reith im Alpbachtal Dorf 1 6235 Reith im Alpbachtal
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15% der von der Landesregierung festgesetzten Basismietwerte (Basismietwertverordnung 2025, LGBl. Nr. 47/2025)
Leerstandsabgabe ist bis 30. April eines jeden Jahres an die Gemeinde unter Angabe der Nutzfläche zu entrichten.